AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ONTIME (Stand: 01.01.2008)
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse, an denen
ONTIME als Auftragnehmer beteiligt ist. Sie gelten auch dann für künftige
Vertragsbeziehungen, wenn ONTIME bei der Annahme einzelner Aufträge nicht
erneut ausdrücklich Bezug auf sie nimmt.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur durch
schriftliche Vereinbarung Vertragsbestandteil. Sonstige abweichende
Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch ONTIME in
Textform.
(3) Außer im Zusammenhang mit Dolmetscheinsätzen und Sprachunterricht
bedürfen Kontakte zwischen dem Kunden und den von ONTIME beauftragten
Dritten der Genehmigung von ONTIME.
§ 2 Angebote und Preise
(1) Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Mit dem Entgelt für die
Hauptleistung sind nur die üblichen Versandkosten, Porti und andere
Nebenkosten abgegolten. Sonderaufwendungen hat der Auftraggeber angemessen
zu vergüten.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise in Euro und
verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
§ 3 Ausführung des Übersetzungsauftrages; Mitwirkungs- und
Aufklärungspflichten
(1) Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung
angefertigt. Sie werden hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik und
Sprachgebrauch gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Zielsprache
ausgeführt. ONTIME schuldet grundsätzlich die Übersetzung von Fachausdrücken
in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein
verständliche zielsprachliche Version. Bei Aufträgen, die wegen ihres
Umfanges und/oder der zur Verfügung stehenden Zeit durch mehrere Mitarbeiter
ausgeführt werden müssen, schuldet ONTIME keine einheitliche Terminologie.
(2) ONTIME schuldet die Verwendung einer spezifischen Terminologie oder Form
des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Hat der
Auftraggeber für die Übersetzung einen bestimmten, bzw. von allgemein
anerkannten Regeln abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so hat er vor
Ausführungsbeginn entsprechende Anleitungen (Mustertexte, Paralleltexte,
Glossare u. ä.) zur Verfügung zu stellen.
(3) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber ONTIME
vor dem Druck einen Korrekturabzug und nach dem Druck ein Belegexemplar zu
überlassen. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck
vorgesehen ist oder lässt er sie ohne Freigabe durch ONTIME drucken, trägt
er die Risiken eines fehlerhaften Druckes allein.
(4) Soll die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet
werden, hat der Auftraggeber ONTIME vor Vertragsschluss darüber zu
informieren. Unterlässt er dies, kann der Auftraggeber nicht den Ersatz
eines Schadens verlangen, weil aufgrund einer mangelhaften Adaption die
Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu materiellen
oder immateriellen Schäden geführt hat.
(5) Bei jeglicher Art von Fernübertragung der übersetzten Texte an den
Auftraggeber hat dieser die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der
Übertragung zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen.
§ 4 Ausführung durch Dritte
(1) ONTIME kann seine Vertragspflichten ganz oder teilweise durch Dritte
erfüllen lassen.
§ 5 Zahlungen
(1) ONTIME kann jederzeit Anzahlungen bis zu 25% des Auftragswertes und
Abschlagszahlungen für fertig gestellte Teile des Auftrages verlangen.
(2) Die Vergütung ist spätestens mit Abnahme der Leistung durch den
Auftraggeber zur Zahlung fällig. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der
Auftraggeber sie vorbehaltlos teilweise oder insgesamt bestimmungsgemäß
verwendet.
(3) Der Auftraggeber kommt ohne dass es einer Mahnung bedarf in Verzug, wenn
er nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Rechnung Zahlung leistet.
Skonti oder sonstige Abzüge werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung
gewährt.
§ 6 Liefertermin, höhere Gewalt
Kann der Fertigstellungstermin aus Gründen, die von ONTIME nicht zu
vertreten sind (z.B. Krankheit des Übersetzers, Notfall in der Familie,
Computerfehler etc.), nicht eingehalten werden, wird ONTIME den Auftraggeber
unverzüglich benachrichtigen. Beide Vertragsparteien sind in diesen Fällen
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich
erfolgen. Von ONTIME bereits ausgeführte Teilleistungen sind zu vergüten.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind
ausgeschlossen.
§ 7 Mängelbeseitigung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Übersetzung nach Erhalt auf Mängel
zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich gegenüber
ONTIME zu rügen. Sofern Mängel nicht rechtzeitig gerügt werden, gilt die
Übersetzung als genehmigt und mangelfrei.
(2) Die Übersetzung gilt nicht als mangelhaft, wenn ONTIME den Auftraggeber
bei Auftragserteilung darauf hingewiesen hat, dass die von ihm gewünschte
Ausführungsfrist eine den branchenüblichen Qualitätsanforderungen
entsprechende Bearbeitung nicht zulässt und der Auftraggeber gleichwohl an
der Ausführungsfrist festhält.
(3) ONTIME schuldet nicht die Freiheit von Mängeln der Übersetzung, die auf
schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder falsche
Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind.
(4) Stellt sich die Übersetzung als mangelhaft heraus, so hat der
Auftraggeber ONTIME eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung
einzuräumen. Dies gilt auch für Eilaufträge. Werden Mängel trotz
Nachbesserungsversuch nicht behoben, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung
der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein
Minderungsrecht.
§ 8 Haftung
(1) Neben der vorstehenden Gewährleistung für Mängel sind weiter-gehende
Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen. ONTIME übernimmt keine Haftung für
durch die Übersetzung entstandene Schäden an sonstigen Vermögensgegenständen
des Auftraggebers und entgangenen Gewinn. ONTIME haftet nicht dafür, dass
der vom Auftraggeber übergegebene Text und die Übersetzung sich
grundsätzlich für die vom Auftraggeber vorgesehene Verwendung eignen.
(2) ONTIME übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verluste des
Ausgangstexts sowie der weiteren Unterlagen des Auftraggebers und der
Übersetzung bei der Übermittlung. ONTIME wird ein aktuelles
Virenschutzprogramm benutzen. Für Schäden durch Computerviren besteht keine
Haftung. Ebenso haftet ONTIME nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund
von Feuer, Wasser oder sonstigen Naturgewalten sowie Einbruch und Diebstahl.
(3) ONTIME haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der
Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesen Fällen gelten die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht. Insoweit ist die Haftung von
ONTIME aber, soweit rechtlich zulässig, auf den Rechnungsbetrag bzw. den
Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt. Davon
unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. (4)Soweit Haftung von ONTIME ausgeschlossen oder beschränkt ist,
gilt dies auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen von ONTIME.
(5) Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen ONTIME sind ausgeschlossen.
§ 9 Geheimhaltung
ONTIME verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit
mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu
halten sowie angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass
unbefugte Dritte von diesen Informationen bzw. Unterlagen Kenntnis nehmen
bzw. diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die
Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen
offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind bzw. ONTIME bereits bekannt
waren. ONTIME wird vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht
an unbefugte Dritte weitergeben, kann jedoch zur Erbringung der
Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern ONTIME diese ihrerseits zur
Geheimhaltung verpflichtet. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach
Übermittlung der Informationen bzw. Unterlagen an ONTIME.
§ 10 Rechte Dritter
Der Auftraggeber garantiert, dass er befugt ist, den
vertragsgegenständlichen Text übersetzen zu lassen, insbesondere, dass die
Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der
zu liefernden Übersetzung keine Verletzung von Patentrechten,
Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Rechten Dritter darstellt. Der
Auftraggeber stellt ONTIME von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter
frei.
§ 11 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die gelieferte Übersetzung sowie das Copyright an dieser bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum von ONTIME. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der
Auftraggeber auch an ihm bereits überlassenen Texten weder ein Nutzungs-
noch ein Verwertungsrecht.
(2) Sofern die Übersetzung für einen Dritten erfolgte, behält sich ONTIME das
Recht vor, diesen Dritten auf die offen stehende Forderung von ONTIME sowie
die daraus resultierende Unrechtmäßigkeit der Verwendung der Übersetzung
hinzuweisen.
(3) ONTIME behält sich sein Urheberrecht nach § 3 UrhG vor.
§ 12 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf
der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ONTIME.
(2) Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(3) Der Auftraggeber ist nur zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts
berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig
festgestellt sind.
§ 13 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle wechselseitigen Verbindlichkeiten ist, soweit
nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von ONTIME (Leipzig).
(2) Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen ONTIME
und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
(3) Sofern die Vereinbarung eines Gerichtstandes zulässig ist, ist
Gerichtsstand Leipzig.
§ 14 Wirksamkeit / Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam bzw. nichtig
sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. An die Stelle der unwirksam en bzw. nichtigen Bestimmung gilt
diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und
Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.