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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) ONTIME (Stand: 01.01.2008)

§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Vertragsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse, an denen ONTIME als Auftragnehmer beteiligt ist. Sie gelten auch dann für künftige Vertragsbeziehungen, wenn ONTIME bei der Annahme einzelner Aufträge nicht erneut ausdrücklich Bezug auf sie nimmt.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur durch schriftliche Vereinbarung Vertragsbestandteil. Sonstige abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung durch ONTIME in Textform.
(3) Außer im Zusammenhang mit Dolmetscheinsätzen und Sprachunterricht bedürfen Kontakte zwischen dem Kunden und den von ONTIME beauftragten Dritten der Genehmigung von ONTIME.

§ 2 Angebote und Preise
(1) Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Mit dem Entgelt für die Hauptleistung sind nur die üblichen Versandkosten, Porti und andere Nebenkosten abgegolten. Sonderaufwendungen hat der Auftraggeber angemessen zu vergüten.
(2) Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise in Euro und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

§ 3 Ausführung des Übersetzungsauftrages; Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten
(1) Übersetzungen werden nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung angefertigt. Sie werden hinsichtlich Rechtschreibung, Grammatik und Sprachgebrauch gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Zielsprache ausgeführt. ONTIME schuldet grundsätzlich die Übersetzung von Fachausdrücken in die allgemein übliche, lexikographisch vertretbare bzw. allgemein verständliche zielsprachliche Version. Bei Aufträgen, die wegen ihres Umfanges und/oder der zur Verfügung stehenden Zeit durch mehrere Mitarbeiter ausgeführt werden müssen, schuldet ONTIME keine einheitliche Terminologie.
(2) ONTIME schuldet die Verwendung einer spezifischen Terminologie oder Form des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Hat der Auftraggeber für die Übersetzung einen bestimmten, bzw. von allgemein anerkannten Regeln abweichenden Terminologie- oder Formwunsch, so hat er vor Ausführungsbeginn entsprechende Anleitungen (Mustertexte, Paralleltexte, Glossare u. ä.) zur Verfügung zu stellen.
(3) Ist die Übersetzung für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber ONTIME vor dem Druck einen Korrekturabzug und nach dem Druck ein Belegexemplar zu überlassen. Gibt der Auftraggeber nicht an, dass die Übersetzung zum Druck vorgesehen ist oder lässt er sie ohne Freigabe durch ONTIME drucken, trägt er die Risiken eines fehlerhaften Druckes allein.
(4) Soll die Übersetzung veröffentlicht oder für Werbezwecke verwendet werden, hat der Auftraggeber ONTIME vor Vertragsschluss darüber zu informieren. Unterlässt er dies, kann der Auftraggeber nicht den Ersatz eines Schadens verlangen, weil aufgrund einer mangelhaften Adaption die Veröffentlichung oder Werbung wiederholt werden muss oder zu materiellen oder immateriellen Schäden geführt hat.
(5) Bei jeglicher Art von Fernübertragung der übersetzten Texte an den Auftraggeber hat dieser die Vollständigkeit und Fehlerfreiheit der Übertragung zu prüfen und Mängel unverzüglich anzuzeigen.

§ 4 Ausführung durch Dritte
(1) ONTIME kann seine Vertragspflichten ganz oder teilweise durch Dritte erfüllen lassen.

§ 5 Zahlungen
(1) ONTIME kann jederzeit Anzahlungen bis zu 25% des Auftragswertes und Abschlagszahlungen für fertig gestellte Teile des Auftrages verlangen.
(2) Die Vergütung ist spätestens mit Abnahme der Leistung durch den Auftraggeber zur Zahlung fällig. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie vorbehaltlos teilweise oder insgesamt bestimmungsgemäß verwendet.
(3) Der Auftraggeber kommt ohne dass es einer Mahnung bedarf in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 2 Wochen ab Zugang der Rechnung Zahlung leistet. Skonti oder sonstige Abzüge werden nur aufgrund ausdrücklicher Vereinbarung gewährt.

§ 6 Liefertermin, höhere Gewalt
Kann der Fertigstellungstermin aus Gründen, die von ONTIME nicht zu vertreten sind (z.B. Krankheit des Übersetzers, Notfall in der Familie, Computerfehler etc.), nicht eingehalten werden, wird ONTIME den Auftraggeber unverzüglich benachrichtigen. Beide Vertragsparteien sind in diesen Fällen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Von ONTIME bereits ausgeführte Teilleistungen sind zu vergüten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

§ 7 Mängelbeseitigung
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Übersetzung nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich gegenüber ONTIME zu rügen. Sofern Mängel nicht rechtzeitig gerügt werden, gilt die Übersetzung als genehmigt und mangelfrei.
(2) Die Übersetzung gilt nicht als mangelhaft, wenn ONTIME den Auftraggeber bei Auftragserteilung darauf hingewiesen hat, dass die von ihm gewünschte Ausführungsfrist eine den branchenüblichen Qualitätsanforderungen entsprechende Bearbeitung nicht zulässt und der Auftraggeber gleichwohl an der Ausführungsfrist festhält.
(3) ONTIME schuldet nicht die Freiheit von Mängeln der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder falsche Terminologie des Auftraggebers zurückzuführen sind.
(4) Stellt sich die Übersetzung als mangelhaft heraus, so hat der Auftraggeber ONTIME eine angemessene Frist zur Mängelbeseitigung einzuräumen. Dies gilt auch für Eilaufträge. Werden Mängel trotz Nachbesserungsversuch nicht behoben, kann der Auftraggeber eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen. Bei unwesentlichen Mängeln besteht kein Minderungsrecht.

§ 8 Haftung
(1) Neben der vorstehenden Gewährleistung für Mängel sind weiter-gehende Ansprüche wegen Mängeln ausgeschlossen. ONTIME übernimmt keine Haftung für durch die Übersetzung entstandene Schäden an sonstigen Vermögensgegenständen des Auftraggebers und entgangenen Gewinn. ONTIME haftet nicht dafür, dass der vom Auftraggeber übergegebene Text und die Übersetzung sich grundsätzlich für die vom Auftraggeber vorgesehene Verwendung eignen.
(2) ONTIME übernimmt keine Haftung für Beschädigungen oder Verluste des Ausgangstexts sowie der weiteren Unterlagen des Auftraggebers und der Übersetzung bei der Übermittlung. ONTIME wird ein aktuelles Virenschutzprogramm benutzen. Für Schäden durch Computerviren besteht keine Haftung. Ebenso haftet ONTIME nicht für den Verlust von Dokumenten aufgrund von Feuer, Wasser oder sonstigen Naturgewalten sowie Einbruch und Diebstahl.
(3) ONTIME haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. In diesen Fällen gelten die vorstehenden Haftungsbeschränkungen nicht. Insoweit ist die Haftung von ONTIME aber, soweit rechtlich zulässig, auf den Rechnungsbetrag bzw. den Ersatz des vorhersehbaren und vertragstypischen Schadens beschränkt. Davon unberührt bleibt die Haftung bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (4)Soweit Haftung von ONTIME ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung für Erfüllungsgehilfen von ONTIME.
(5) Rückgriffsansprüche des Auftraggebers gegen ONTIME sind ausgeschlossen.

§ 9 Geheimhaltung
ONTIME verpflichtet sich, die vom Auftraggeber im Rahmen der Zusammenarbeit mitgeteilten und als vertraulich gekennzeichneten Informationen geheim zu halten sowie angemessene Maßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass unbefugte Dritte von diesen Informationen bzw. Unterlagen Kenntnis nehmen bzw. diese Informationen und Unterlagen verwerten können. Die Geheimhaltungsverpflichtung endet, sobald die vertraulichen Informationen offenkundig und damit gemeinfrei geworden sind bzw. ONTIME bereits bekannt waren. ONTIME wird vertrauliche Informationen des Kunden grundsätzlich nicht an unbefugte Dritte weitergeben, kann jedoch zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte einsetzen, sofern ONTIME diese ihrerseits zur Geheimhaltung verpflichtet. Der Geheimhaltungsschutz endet drei Jahre nach Übermittlung der Informationen bzw. Unterlagen an ONTIME.

§ 10 Rechte Dritter
Der Auftraggeber garantiert, dass er befugt ist, den vertragsgegenständlichen Text übersetzen zu lassen, insbesondere, dass die Veröffentlichung, der Vertrieb, der Verkauf und jede andere Verwendung der zu liefernden Übersetzung keine Verletzung von Patentrechten, Urheberrechten, Markenrechten oder anderen Rechten Dritter darstellt. Der Auftraggeber stellt ONTIME von allen diesbezüglichen Ansprüchen Dritter frei.

§ 11 Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Die gelieferte Übersetzung sowie das Copyright an dieser bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von ONTIME. Bis zu diesem Zeitpunkt hat der Auftraggeber auch an ihm bereits überlassenen Texten weder ein Nutzungs- noch ein Verwertungsrecht.
(2) Sofern die Übersetzung für einen Dritten erfolgte, behält sich ONTIME das Recht vor, diesen Dritten auf die offen stehende Forderung von ONTIME sowie die daraus resultierende Unrechtmäßigkeit der Verwendung der Übersetzung hinzuweisen.
(3) ONTIME behält sich sein Urheberrecht nach § 3 UrhG vor.

§ 12 Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltung
(1) Die Abtretung der Rechte aus einem Vertrag durch den Auftraggeber bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von ONTIME.
(2) Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
(3) Der Auftraggeber ist nur zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts berechtigt, soweit seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

§ 13 Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Erfüllungsort für alle wechselseitigen Verbindlichkeiten ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, der Sitz von ONTIME (Leipzig).
(2) Das Vertragsverhältnis und weitere Geschäftsverbindungen zwischen ONTIME und dem Auftraggeber unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Kaufrechts.
(3) Sofern die Vereinbarung eines Gerichtstandes zulässig ist, ist Gerichtsstand Leipzig.

§ 14 Wirksamkeit / Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam bzw. nichtig sein bzw. werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksam en bzw. nichtigen Bestimmung gilt diejenige rechtlich zulässige Bestimmung als vereinbart, die dem Sinn und Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.